Am 5. März wurde das deutsch-usbekische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen unterzeichnet. Auf deutscher Seite war das Bundesministerium des Innern beteiligt, auf usbekischer Seite das Außenministerium. Ziel des Abkommens ist es, reguläre Erwerbsmigration zu ordnen und staatlich zu begleiten.
In der Zusammenarbeit mit Unternehmen erleben wir, dass dieses Abkommen häufig missverstanden wird. Viele erwarten einen vereinfachten oder schnelleren Zugang zu Fachkräften. Genau das leistet das Abkommen nicht. Es schafft keine Kontingente, keine automatische Vermittlung und ersetzt weder das Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch unternehmerische Verantwortung.
Sein tatsächlicher Mehrwert liegt in dem staatlich gestützten Rahmen, der Fachkräftegewinnung aus Usbekistan erstmals institutionell, rechtssicher und langfristig planbar macht. Damit dieses Potenzial wirksam wird, braucht es jedoch klare Bedarfsdefinitionen, realistische Einsatzprofile, eine gesteuerte Sprachausbildung sowie konsequentes Prozess- und Risikomanagement entlang aller Phasen.
Aus Sicht von AATRIUM ist das Abkommen deshalb kein operatives Instrument, sondern eine strategische Grundlage. Internationale Fachkräftegewinnung beginnt nicht mit der Auswahl einzelner Personen, sondern mit Struktur.
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