Am 5. März wurde das deutsch-usbekische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen unterzeichnet. Auf deutscher Seite war das Bundesministerium des Innern beteiligt, auf usbekischer Seite das Außenministerium. Ziel des Abkommens ist es, reguläre Erwerbsmigration zu ordnen und staatlich zu begleiten.
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